Blog zur Glarner Geschichte

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  1. Fremde Dienste in Glarus
  2. Das Dr. Kurt Brunner-Haus in Glarus
  3. Winterschule in Matt
  4. Fürsorgerische Zwangsmassnahmen im Glarnerland
  5. Der Römerturm in Filzbach

Fremde Dienste in Glarus

(Artikel in der Südostschweiz vom 2. Dezember 2024)

Glarner in fremden Diensten: Eine Geschichte von Krieg, Geld und Macht

Im 15. und 16. Jahrhundert entwickelte sich in der Eidgenossenschaft ein florierendes Geschäft: der Export von Söldnern. Auch für den Kanton Glarus spielten die fremden Dienste eine wichtige Rolle. Tausende Glarner zogen in französische Kriegsdienste, lockten doch gute Bezahlung und die Aussicht auf Abenteuer.

Bild: Die eidgenössischen Gesandten die französischen Pensionsgelder und nehmen es in ihren Hüten mit. Illustration aus der Luzerner Chronik von Diebold Schilling, 1513 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung, Eigentum Korporation Luzern).

Schweiz als Zentrum der Kriegswirtschaft 

Im Herzen Europas gelegen, nahm die Eidgenossenschaft in der Frühen Neuzeit eine Doppelrolle ein: einerseits als neutraler «stillesitzender» Staat, andererseits als wichtiger Mitspieler auf den europäischen Kriegsschauplätzen. Die Schweiz entwickelte sich zwischen den Großmächten Habsburg und Frankreich zu einer Drehscheibe für Kriegswirtschaft und -finanzierung. Hier stellten Militärunternehmer, Söldner, Fabrikanten, Händler und Investoren ihre Dienste den kriegführenden Mächten zur Verfügung. Für die benachbarten Großmächte wurde die Eidgenossenschaft zu einem unentbehrlichen Partner: als florierender Söldnermarkt, als sicherheitspolitische Pufferzone, als sicheres Durchmarschgebiet für Armeen, als Handelsplatz für Kriegsmaterial und als Bühne für diplomatische und geheimdienstliche Aktivitäten.

Schweizer Söldner waren in ganz Europa gefragt. Sie galten als zuverlässig und gut ausgebildet. Schätzungen zufolge standen um 1500 bei einer Gesamtbevölkerung von 600’000 etwa 10-12% der Schweizer Gesamtbevölkerung in fremden Diensten. Über die Jahrhunderte hinweg sollen es mehr als eine Million Schweizer Söldner gewesen sein. Zu den wichtigsten eidgenössischen Bündnispartner gehörte Frankreich – das erste Bündnis mit dem französischen König wurde 1521 abgeschlossen und bis ins 18. Jahrhundert immer wieder erneuert. Der französische König durfte fortan in den Kantonen Truppen anwerben – und zahlte im Gegenzug viel Geld. 

Pensionen: Geldfluss aus dem Ausland

Einerseits flossen offizielle «Standesgelder», sogenannte Pensionen, an die eidgenössischen Orte. In Luzern machten die offiziellen Standespensionen über die Hälfte der Staatseinnahmen aus. Kleinere Orte wie Zug, Schwyz und Solothurn finanzierten mehr als ein Drittel ihres Haushalts mit französischem Geld. Für Glarus ermöglichte die erste französische Pensionszahlung im Jahr 1517 eine Expansionsmöglichkeit, nämlich den Kauf der Kauf der Grafschaft Werdenberg, die fortan über 300 Jahre als Vogtei verwaltet wurde. Aber auch der Glarner Durchschnittsbürger profitierte: 1543 erhielt in Glarus jeder stimmberechtigte Einwohner eine halbe Krone als „Rodelpension“. Für die meisten Leute war flüssiges Geld rar, so dass dieses französische Geld die lokale Wirtschaft belebte.

Doch das grösste Geldverteilen fand im Verborgenen statt. Die sogenannten Partikularpensionen waren geheime Zahlungen an einflussreiche „Networker“, die sich für die Durchsetzung französischer Interessen einsetzen. Militärunternehmer, Diplomaten und Ratsherren wurden so in kurzer Zeit zu Großverdienern und konnten von diesen Pensionsgeldern dauerhaft leben.

Glarus im Dienst des Königs

Die Autorin dieses Artikels präsentierte an der kürzlich stattgefundenen Veranstaltung des Historischen Vereins Glarus ihre Forschungsergebnisse zu den Glarner Solddiensten am Übergang vom Spätmittealter zur Frühen Neuzeit. Wie in vielen anderen, vornehmlich katholischen Orten waren die fremden Dienste auch in Glarus populär. Im Jahr 1544 sollen beispielsweise bei der Schlacht von Ceresole im Piemont so viele Glarner gedient haben, dass der Landammann die Landsgemeinde nicht einberufen konnte. Die fremden Dienste stellten für den Durchschnittsbürger eine gut bezahlte Erwerbsmöglichkeit dar, machten sie doch im 16. Jahrhundert das doppelte eines einfachen landwirtschaftlichen Arbeiters aus. Aber auch die politische Führungsschicht machte mit dem Krieg das Geschäft. Als Militärunternehmer vertraten viele Ratsherren französische Interessen oder führten Regimenter mit eigens dafür rekrutierten Söldnern in den Krieg. 

Die Korrespondenz aus dieser Zeit – zum Beispiel Briefe von Hauptleuten, die aus dem Kriegsfeld berichten oder Schreiben zwischen Glarus und Frankreich zur Aushandlung von Soldverträgen – zeigt auf, dass die Glarner Obrigkeit im 16. Jahrhundert eng mit dem Soldwesen verbunden war. Zu den führenden «Glarner Kronenfressern» um 1550 zählten beispielsweise die Familien Bäldi, Hässi, Vogel und Tschudi.

Die Familie Tschudi und das Geschäft mit dem Krieg

Die Familie Tschudi gehörte zu den einflussreichsten Familien im Glarnerland. Die Tschudis nutzten das Kriegsgeschäft, um ihre wirtschaftliche und politische Macht zu festigen und auszubauen. Dazu führten sie ein Familienunternehmen, dem als Familienhaupt «Ludwig Tschudi dem Älteren» (1462-1534) vorstand und zu dem neben dem Soldgeschäft die Verwaltung des Kernbesitzes gehörte. Dies umfasste das Schloss und die Herrschaft Gräpplang bei Flums, die wie damals üblich patrilinear an den ältesten Sohn vererbt wurde. Um alle politischen, administrativen, diplomatischen und wirtschaftlichen Aufgaben des Familienunternehmens erfolgreich zu bewältigen, war der Haupterbe des Familienbesitzes aber auf ein breites Netzwerk von Verwandten angewiesen. In der Familie Tschudi trugen die 15 Kinder des Ludwigs Tschudi mit unterschiedlichen Funktionen zum Erfolg des Familienunternehmens bei.

Ägidius Tschudi als französischer Netzwerker

Ägidius Tschudi, das jüngste Kind aus der ersten Ehe seines Vaters, übernahm als Diplomat eine zentrale Rolle im familiären Netzwerk. Bekannt wurde er vor allem als Politiker und Historiker, insbesondere durch seine bedeutende Schweizerchronik «Chronicon Helveticum». Als führender Politiker in Glarus und Landvogt der angesehenen gemeineidgenössischen Vogtei Baden war er bestens informiert in Politik, Diplomatie, Militär und Wirtschaft und zählte zu den wichtigsten Glarner Verhandlungspartnern für Frankreich. Tschudi setzte seine Expertise und sein weitreichendes Netzwerk gezielt ein, um französische Interessen in Glarus zu fördern. Im Gegenzug erhielt er großzügige Pensionszahlungen aus Frankreich. Diese Gelder waren mehr als nur Einkommen – sie waren ein machtvolles Instrument, das Tschudi nach Belieben einsetzen und mit dem er Anhänger und Verwandte begünstigen konnte. Die Teilnahme an den französischen Kriegszügen überliess er dann gerne seinen Brüdern und Halbbrüdern. Mehrere seiner Familienmitglieder absolvierten eine glänzende militärische Karriere. Insbesondere sein Halbbruder Jost Tschudi (1511-1566) diente dem französischen König auf diversen Kriegszügen und befehligte als Oberst zeitweise mehrere Tausend Eidgenossen. Selbstverständlich sorgten die Tschudis dafür, dass die meisten ihrer Regimenter von Familienmitgliedern und weiteren Glarner Hauptleuten kommandiert wurden.

Wie Söldnerdienste die Schweiz prägten

Das Beispiel des Familienunternehmens der Tschudis verdeutlicht, wie eng wirtschaftliche, politische und militärische Interessen in der Frühen Neuzeit miteinander verknüpft waren. Über Generationen hinweg betrieben die Tschudis eine erfolgreiche Familienpolitik und stellten 17 Landammänner, Landvögte und zahlreiche Mitglieder in politischen Ämtern. Rund 170 Familienangehörige dienten zudem als Offiziere in ausländischen Armeen. Erst mit der Bundesverfassung 1848 wurde das Geschäft mit den fremden Diensten in der Schweiz verboten. Bis dahin jedoch füllte das fremde Geld die eidgenössischen Staatskassen. Während andere Nationen enorme Summen in den Unterhalt ihrer Armeen investierten, vermarktete die Eidgenossenschaft die Kriegsdienste ihrer Söldner und konnte damit auf direkte Steuern und den kostspieligen Unterhalt eines eigenen stehenden Heeres verzichten. Der Preis für diesen Wohlstand war aber hoch. Viele Eidgenossen starben auf ausländischen Schlachtfeldern. Gemäss einer Statistik des Zürcher Pfarrers Johann Heinrich Waser (1742– 1780) kehrten von den rund 1,1 Millionen Schweizer Söldnern, die zwischen dem 15. und 18. Jahrhundert dem französischen König dienten, nur 480 000 in die Schweiz zurück, davon 160 000 invalid und verwahrlost. Lediglich 320 000 waren noch fürs Zivilleben tauglich. Ein Teil der Grundlage der modernen, „neutralen“ Schweiz wurde somit auf ausländischem Geld errichtet – bezahlt mit dem Blut ihrer Söldner.

Julia Rhyner-Leisinger

Das Dr. Kurt Brunner-Haus in Glarus

(Artikel in der Südostschweiz vom 15. September 2024)

Zeitreise mitten in Glarus: Wie man in diesem Bürgerhaus vor 200 Jahren lebte 

Im Herzen von Glarus steht ein Kulturdenkmal, das einen einzigartigen Einblick in die Lebensweise des Glarner Bürgertums im 19. Jahrhundert gewährt: das Dr. Kurt Brunner-Haus. Dieses repräsentative Bürgerhaus, 1811 erbaut, hat den verheerenden Stadtbrand von 1861 unbeschadet überstanden und bewahrt bis heute seinen historischen Charme.

Eine Reise durch die Zeit

Der Historische Verein des Kantons Glarus und der Verein Volkshochschule Glarus haben das Brunner-Haus, welches kein Museum und nicht einfach öffentlich zugänglich ist, kürzlich besichtigt. Beim Betreten des Dr. Kurt Brunner-Hauses fühlt man sich sofort in eine andere Zeit versetzt. Die Inneneinrichtung, die größtenteils aus der napoleonischen Ära stammt, wurde mit Sorgfalt bewahrt und spiegelt den gehobenen Status seiner früheren Bewohner wider. Türen und Kästen aus Nussbaum, Kachelöfen, Stuckdecken und auserlenes Mobiliar lassen die Besucher in die Lebenswelt der Glarner Bürger im 19. Jahrhundert eintauchen. 

Das Herzstück: Die Wappenscheibensammlung

Das Haus gelangte 1904 in den Besitz der Textilunternehmerfamilie Brunner. Dr. Kurt Heinrich Brunner und seine Frau Helene Markwalder statteten das Haus in den 1950er und 60er Jahren mit wertvollen Kunstgegenständen aus. Besonders hervorzuheben ist die einzigartige Sammlung von 114 historischen Wappenscheiben aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Sie gehören zu einer der grössten Sammlung von Familien- und Standesscheiben der Schweiz und sind aufgrund ihres hohen künstlerischen und dokumentarischen Wertes seit 1980 im Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung verzeichnet.

Bewahrung für die Zukunft

Um dieses wertvolle Kulturgut zu erhalten, wurde 1958 die „Stiftung für das Dr. Kurt Brunner-Haus in Glarus“ gegründet. Ihr Ziel ist es, das Haus „als dauerndes Beispiel der kulturellen Lebensweise des Glarner Bürgertums um 1860 der Nachwelt für alle Zukunft unverändert und unveräusserlich“ zu bewahren.

Der Wunsch der Familie Brunner, das Haus mit Leben zu erfüllen, wird heute auf einzigartige Weise umgesetzt. Als Empfangs- und Gästehaus der Glarner Regierung und des Gemeinderats von Glarus dient es nicht nur als historisches Museum, sondern als lebendiger Ort der Begegnung. Das Dr. Kurt Brunner-Haus bleibt dadurch nicht nur ein statisches Zeugnis vergangener Zeiten, sondern ist ein Ort, an dem Geschichte und Gegenwart aufeinandertreffen. Gäste der Regierung und des Gemeinderats tauchen bei ihren Besuchen unweigerlich in die Welt des 19. Jahrhunderts ein, während sie gleichzeitig an der Gestaltung der Zukunft des Kantons Glarus mitwirken.

Julia Rhyner-Leisinger

Winterschule in Matt

(Artikel in der Südostschweiz vom 9. Mai 2024)

Sechs Monate Ferien in der Winterschule der Weissenberge

Das ganze Sommerhalbjahr schulfrei: So war es für die Kinder in den Weissenbergen über 150 Jahre üblich. Ein neues Buch gibt Einblick in den Alltag auf den Weissenbergen in den 1940er Jahren. 

Matt, 1947. Hans Stauffacher ist Lehrer an der Weissenberger Schule. In seinem Unterrichtszimmer tummeln sich Kinder, die zwischen 6 und 16 Jahre alt sind und aus den 14 Familien stammen, die das ganze Jahr hindurch in den Weissenbergen wohnen. Der Unterricht wird in der Mischklasse geführt, nur Sekundarschüler wechseln später an die Schule in Matt. Der 22-jährige Stauffacher unterrichtet die Kinder aber jeweils nur während einem halben Jahr. Den ganzen Sommer hindurch und bis in den Herbst hinein bleibt die Schule geschlossen. Damit beginnt für die Kinder die sechsmonatige Ferienzeit. Für viele bleibt jedoch keine Zeit zum Faulenzen. Die Kinder helfen im Stall, beim Heuen oder Geissen hüten. Auch Stauffacher hilft in dieser Zeit seinen Eltern bei der Bewirtschaftung des Landes. Trotz langer Ferien würden die Kinder viel lernen und seien konkurrenzfähig, kann man bei Stauffacher lesen.

Stauffacher, der 1945 bis 1950 Lehrer an der Winterschule war, schrieb während seiner Zeit als «Schulmeister» viele Briefe an seine Freundin und spätere Ehefrau Anna Maduz. Über 200 Briefe der beiden sind erhalten geblieben. Ihr Sohn Hans Rudolf Stauffacher hat die Korrespondenz letztes Jahr publiziert und an der kürzlich stattgefundenen HV des Historischen Vereins des Kantons Glarus präsentiert. Das Buch mit Titel «Dein Brief gibt mir so viel zu denken» gibt nicht nur Einblick in die Liebesbeziehung der beiden, sondern auch in das alltägliche Leben im Kleintal in der Mitte des 20. Jahrhunderts. 

Das Dorf Matt war damals mit 622 Einwohner doppelt so gross wie heute. Wichtige Arbeitsplätze waren das Zimmerei- und Schreinereiunternehmen Marti AG Holzbau sowie die Spinnerei der Gebrüder R. & C. Spälty. Es gab eine Vielzahl an Läden, die von der Bäckerei über die Metzgerei bis hin zu verschiedenen Verkaufsläden wie der Milchzentrale, dem Konsum (späterer Coop) oder dem legendären Migros-Verkaufswagen reichten. Auch an Touristen fehlte es nicht. Sie kamen mit der damals bestehenden Sernftalbahn ins Kleintal und der Tourismus bekam mit der Luftseilbahn in die Weissenberge weiteren Aufschwung. Der Bau der Luftseilbahn im Jahr 1967 war dann auch der Grund, warum die seit 1811 bestehende Winterschule aufgebeben wurde. Die Lernenden besuchten fortan die Schule im Dorf – das ganze Jahr hindurch.

Julia Rhyner-Leisinger

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen im Glarnerland

(Artikel in der Südostschweiz vom 28. Februar 2024)

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: «Liederlichen» Eltern konnte man bis 1981 die Kinder wegnehmen 

Über 30 Jahre wurde in der Schweiz nicht darüber gesprochen, über die vielen Kinder und Jugendlichen, die im 20. Jahrhundert aus Familien gerissen und fremdplatziert wurden. Auch im Glarnerland wurden bis 1981 Kinder bei Pflegefamilien oder in Heimen «versorgt». 

Bild: Gedrückte Stimmung: Bis 1981 wurden auch im Glarnerland Kinder der Familie weggenommen und ins Heim eingewiesen. Hier die Glarner Heimkinder der Linthkolonie Ziegelbrücke. (Bild Landesarchiv Glarus / Foto Schönwetter)

Aktuelle Forschungen gehen davon aus, dass in der Schweiz im Verlauf des 20. Jahrhunderts bis zu fünf Prozent aller unter 14jährigen Kindern der eigenen Familie entrissen wurden. Die Mehrheit dieser Kinder wurde in Pflegefamilien untergebracht und schätzungsweise 20 bis 35 Prozent verbrachten ihre Kind- und Jugendzeit in Heimen oder Anstalten. 

Übergriffiger Staat

Besonders schockierend ist dabei, dass gegen behördliche Entscheide von sogenannten fürsorgerischen Zwangsmassnahmen kein rechtlicher Einspruch erhoben werden konnte. Galt eine Familie als «sozial abweichend», «verwahrlost» oder «sittlich gefährdet», konnte die Vormundschaftsbehörde in die Familienverhältnisse eingreifen, Kinder fremdplatzieren und auch die persönliche Rechte der Erwachsenen einschränken, sie entmündigen oder in geschlossene Anstalten internieren. «Geisteskrankheit», «Arbeitsscheu» oder «Liederlichkeit» waren weitere Schlagworte, die zur Begründung solcher Massnahmen ausreichten. Auf diese Weise wurden die fürsorgerischen Zwangsmassnamen auch 1912 im eidgenössischen Zivilgesetzbuch (ZGB) rechtlich begründet und für die ganze Schweiz erstmals vereinheitlicht. Damit griff der Staat immer mehr in die Kindeserziehung ein und überwachte die elterliche Gewalt rigoros. Nicht nur die Behörden, sondern jedermann konnte Anträge auf Kindswegnahme einreichen, beispielsweise auch der Lehrer oder Personen aus dem familiären Umfeld.

Fehlender Kindsschutz

Die vagen Begründungen und der damit verbundene grosse Auslegungsraum für «pflichtwidriges Verhalten» der Eltern war nicht das einzige Problem im ZGB. Richtlinien zum Kindsschutz fehlten gänzlich. Es wurde beispielsweise nicht geregelt, wer ein Pflegekind aufnehmen darf, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und auch über Kontrollmassnahmen schwieg es sich aus. Dies öffnete Machtmissbrauch Türe und Tore. Seit der Einführung des ZGB stiegen die Zahlen der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen gesamtschweizerisch drastisch an. 

Missbrauch im Kinderheim

Auch im Glarnerland konnte die Vormundschaftsbehörde unter diesen Voraussetzungen bis 1981 Kinder leicht der Familie wegnehmen und in Pflegefamilien und Heimen unterbringen. Philippe Langlotz ist seit gut zehn Jahren zuständig für die kantonale Anlaufstelle für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Er hat an der kürzlich stattgefundenen Veranstaltung des Historischen Vereins des Kantons Glarus (HVG) über seine Tätigkeit und Begegnungen mit Betroffenen gesprochen. Bisher haben sich 84 ehemalige Heim- und Pflegekinder bei ihm gemeldet. Bisher sei kein Fall von Verdingung im Kanton Glarus bekannt, so Langlotz. Nicht alle Betroffenen hätten Negatives erlebt, hält er fest. Viele Betroffene berichten aber von psychischer und physischer Gewalt, sexuellem Missbrauch und Demütigungen. Aussagen wie die einer Person, welche als Kind in einem Glarner Kinderheim untergebracht war, machen betroffen: «Im Sommer mussten wir um 5 Uhr, im Winter um 6 Uhr aufstehen und oft den ganzen Tag arbeiten – es war Schwerstarbeit. Dabei bekamen wir bis zum Winteranfang keine Schuhe und mussten immer barfuss laufen. Auch zu essen gab es meistens nicht genug und wir hatten sehr oft Hunger.» Weiter ist von Schlägen und sexuellem Missbrauch durch den Arzt, die Erzieherinnen und älteren Jungen die Rede. Bei Nicht-Gehorsam sei man an den elektrischen Zaun gebunden worden.

Von weiteren Opfern weiss Langlotz, dass es in vielen Glarner Kinderheimen ähnlich zu und her ging, beispielsweise im «Idaheim» in Näfels. Das Heim wurde von Ingebohlern Ordensschwestern geleitet und behandelte die Kinder ohne jegliche Rechte und Wertschätzung, Fälle von Missbrauch sind ebenfalls bekannt. Langlotz führt aus, wie Heimkinder überdies von der Gesellschaft geächtet und an der öffentlichen Schule als «Menschen zweiter Klasse» behandelt wurden. Im späteren Leben hätten viele mit Perspektivlosigkeit und Stigmatisierungen zu kämpfen gehabt. Berichte von Betroffenen aus weiteren Kinderheimen wie dem Flueblüemli in Braunwald, Mädchenheim Mollis, Haltli Mollis, Linthkolonie Niederurnen und dem berüchtigten Sta. Maria in Diesbach (1945 bis 1953) geben ein düsteres Bild aus dieser Zeit. 

Verding- und Heimkinder als Tabuthema

Zwar verschärfte der Kanton Glarus 1954 die Gesetzeslage und erliess Richtlinien zur Errichtung und Führung von Kinderheimen sowie zum Schutz von Pflegekindern. Ob und wie strikt diese Richtlinien eingehalten wurden, bleibt fraglich. In den 1970er Jahren trat schliesslich eine schweizweite Pflegekinderverordnung in Kraft und im ZGB wurden die Rechte der Kinder und Bestimmungen über den fürsorgerischen Freiheitsentzug aufgenommen. Seither können die Behörden nicht mehr willkürlich in die Grundrechte des Menschen eingreifen. Das Thema war damit für lange Zeit abgehakt. Über dreissig Jahre lang blieben die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ein Tabuthema. Erst 2013 entschuldigte sich der Bundesrat öffentlich bei allen Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und sprach ihnen einen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken zu. 

Hin- statt wegschauen

Wegschauen ist keine Option mehr, wie Bundesrätin Sommaruga bekannte. Die Auseinandersetzung mit dem Thema ist mit Entschuldigungen und finanziellen Zuschüssen nicht getan. Es bedarf intensiver wissenschaftlicher Forschung, wie sie derzeit schweizweit betrieben wird. Dabei wird auch grossen Wert auf den Einbezug der Betroffenen gelegt. Das Leid, dass Kindern und Jugendlichen durch die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zugefügt wurde, darf nicht vergessen und muss anerkannt werden. Es stellt sich hierbei auch die Frage, wie das Geschehene einer breiteren Öffentlichkeit und zukünftigen Generationen vermittelt wird, z.B. im Bereich Kultur oder Schule. Nicht zuletzt kann die Aufarbeitung der Vergangenheit auch zu Debatten über das gegenwärtigen Pflegekinderwesen und zu Schlüssen für den zukünftigen Umgang mit fürsorgerischen Unterbringungen beitragen. 

Julia Rhyner-Leisinger

Der Römerturm in Filzbach

(Artikel in der Südostschweiz vom 16.12.2022)

Was antike Schuhnägel über den Römerturm in Filzbach offenbaren

Die Forschungen über den Römerturm in Filzbach laufen auf Hochtouren. Der Römerturm und die beiden Wachtürme auf Stralegg in Betlis und dem Biberlichopf in Ziegelbrücke gehören zu den ältesten römischen Steinbauten im Gebiet der heutigen Schweiz. Sie wurden um 15 v. Chr. unter dem ersten römischen Kaiser Augustus erbaut. Obschon von nationaler Bedeutung, fristeten die drei römischen Wachtürme in den letzten Jahrzehnten ein tristes Dasein. Über der Ruine in Filzbach steht ein 150 Jahre altes, verlassenes Wohnhaus. Lediglich eine Tafel weist auf die historische Bedeutung hin. 

Gegraben wurde zuletzt vor sechzig Jahren. Damals hatte man die Bedeutung der römischen Militäranlagen erfassen können, viele Fragen blieben aber seither unbeantwortet. Nun endlich ist der Römerturm in Filzbach erneut in den Fokus der Forschung geraten. Prof. Dr. Peter-Andrew Schwarz von der Universität Basel präsentierte in seinem Referat vor dem Historischen Verein des Kanton Glarus am 13. Dezember 2022 im Soldenhoffsaal in Glarus die neuesten Funde und Ergebnisse.

Ausgelöst wurden die archäologischen Untersuchungen durch ein Bauvorhaben der Familie Gmür vom Hotel «Römerturm». Dieses sieht vor, das Haus über der römischen Ruine abzubrechen und durch einen Neubau mit Wohneinheiten zu ersetzen. Die archäologischen Überreste sollen der Öffentlichkeit in einem «Kellermuseum» zugänglich gemacht werden. 

In Zusammenarbeit mit der kantonalen Hauptabteilung Kultur und dem eidgenössischen Bundesamt für Kultur führte ein Team von Basler Archäologie-Studierenden unter der örtlichen Leitung von Natalie Hertig im Frühling 2022 eine Woche lang Ausgrabungen durch – und stiessen auf interessante Funde. Im Keller des alten Wohnhauses wurde beispielsweise der 2000 Jahre alte römische Fussboden aus Mörtel gefunden. Zu den Fundstücken zählen auch Tonscherben, Waffen und Schuhnägel römischer Sandalen. Gerade letztere liefern bedeutende Hinweise für die Datierung der Militäranlage. Dieselben Schuhnägel hat man auch auf einem römischen Militärlager auf dem Septimer gefunden, welches 2008 freigelegt wurde. Und auch auf dem «Schlachtfeld» bei der Crap Ses kamen 2021/2022 dieselben Nägel zum Vorschein. Sie unterstützen die These, dass die Walensee-Wachtürme mit dem Alpenfeldzug im Jahr 15 v. Chr. in Verbindung stehen. Während dieses Alpenfeldzugs unterwarfen Tiberius und Drusus, die Adoptivsöhne von Kaiser Augustus, die mittleren Alpen und das Alpenvorland. Bisher ist man davon ausgegangen, dass ein östlicher Feldzug durch Drusus und ein westlicher Feldzug durch Tiberius erfolgt ist. Die neuesten Funde zeigen jedoch, dass auch ein weiterer, dritter Vorstoss durch die Zentralalpen unter L. Calpurnius Piso erfolgte. So tragen also die römischen Schuhnägel in Filzbach dazu bei, den historisch überlieferten Alpenfeldzug auch archäologisch nachzuweisen. 

Zusammen mit den Ausgrabungsunterlagen der 1960er Jahre, die erst kürzlich im Nachlass der damaligen Grabungsleiter – Fritz Legler-Staub (1908 – 1986) und Prof. Dr. Laur-Belart (1898-1972) gefunden wurden, liefern die aktuellen Untersuchungen wichtige Hinweise über das strategische Konzept der Walensee-Türme. Viele Fragen sind derzeit noch offen, beispielweise, warum und von welchen Einheiten der Römerturm errichtet wurde oder wann und wie er seine Funktion als römische Militäranlagen wieder verloren hat. Es bleibt spannend, was die zukünftigen Ausgrabungen alles noch über die römische Geschichte in Filzbach offenlegen werden. 

Julia Rhyner-Leisinger